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   BVerwG, 05.03.2003 - 2 B 33.02   

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https://dejure.org/2003,19427
BVerwG, 05.03.2003 - 2 B 33.02 (https://dejure.org/2003,19427)
BVerwG, Entscheidung vom 05.03.2003 - 2 B 33.02 (https://dejure.org/2003,19427)
BVerwG, Entscheidung vom 05. März 2003 - 2 B 33.02 (https://dejure.org/2003,19427)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verletzung des Grundsatzes der Gewährung rechtlichen Gehörs - Nichtberücksichtigung eines zentralen, streitentscheidenden Parteivorbringens - Zeit einer Offiziersausbildung als Dienstzeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2003 - 2 B 33.02
    103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO gewährleisten jedem Beteiligten, dass er sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage äußern kann (stRspr, vgl. u.a. BVerfGE 86, 133 m.w.N. und BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 1994 - 2 BvR 126.94 - DVBl 1995, 34), und dass das Gericht seine Darlegungen zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht.

    Denn grundsätzlich ist davon auszugehen, dass das Gericht den Parteivortrag zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 1991 - BVerwG 2 B 104.91 - ).

  • BVerfG, 13.10.1994 - 2 BvR 126/94

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch sog.

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2003 - 2 B 33.02
    103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO gewährleisten jedem Beteiligten, dass er sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage äußern kann (stRspr, vgl. u.a. BVerfGE 86, 133 m.w.N. und BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 1994 - 2 BvR 126.94 - DVBl 1995, 34), und dass das Gericht seine Darlegungen zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht.
  • BVerwG, 24.10.1991 - 2 B 104.91

    Annahme eines Verwaltungsaktes bei dienstlichen Beurteilungen - Sinn und Zweck

    Auszug aus BVerwG, 05.03.2003 - 2 B 33.02
    Denn grundsätzlich ist davon auszugehen, dass das Gericht den Parteivortrag zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 1991 - BVerwG 2 B 104.91 - ).
  • BVerwG, 13.10.1994 - 2 BvR 126.94
    Auszug aus BVerwG, 05.03.2003 - 2 B 33.02
    103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO gewährleisten jedem Beteiligten, dass er sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage äußern kann (stRspr, vgl. u.a. BVerfGE 86, 133 m.w.N. und BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 1994 - 2 BvR 126.94 - DVBl 1995, 34), und dass das Gericht seine Darlegungen zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht.
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